Rechtsprechung
BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Vermögenswert i.S.d. VermG - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermögenswert; Erbanwartschaftsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2
Vermögensgesetz: Erberwartung nicht als Vermögenswert i.S. von § 2 Abs. 2 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 21.05.1993 - 1 K 1508/92
- BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 470
- NJW 1994, 471
- ZIP 1993, 1905
- NVwZ 1994, 374 (Ls.)
- NJ 1994, 137
- DB 1994, 93
- DB 1994, 930
- DÖV 1994, 262
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Die Chance, kraft staatlicher Genehmigung als Erbe eines Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer einzutreten, zählt indes ebensowenig zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten wie die bloße Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. zu letzterem Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, NJW 1994, 470 = ZOV 1994, 64). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
Schenkung durch Erbeinsetzung
Das folgt zwar nicht aus der Enttäuschung der bloßen Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, VIZ 1994, 73). - BVerwG, 09.03.1994 - 7 B 30.94
Anforderungen an die Bejahung des Verfahrensmangels der fehlenden …
Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, daß der Kläger gesetzlicher Miterbe nach seinem Onkel geworden war, und hatte schon aus diesem Grunde keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, ob der Erblasser "faktisch gezwungen" gewesen sei, "den Kläger von der Erbfolge auszuschließen"; überdies hat es - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Senats vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 - NJW 1994, 470 - einen solchen "Ausschluß" nicht als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG angesehen.